➢ Kontrolle der Schutz- und Sicherheitsausstattung auf Funktion und Beschädigungen, inkl. Kontrolle auf
Einbruchs- oder Bearbeitungsspuren.
➢ Verschluss aller Türen und Fenster.
➢ Abschaltung der Beleuchtung nach Geschäftsschluss.
➢ Kontrolle technischer Einrichtungen (Serverräume, Klimaanlagen, Heizungsanlagen usw.).
➢ Kontrolle der Brand-, Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutzeinrichtungen (z. B. Vollzähligkeit der
Feuerlöscher, Funktionsfähigkeit von Brandschutztüren, freie Flucht- und Rettungswege, Funktion der
Notbeleuchtung usw.).
➢ Stichprobenartige Kontrolle der Dienstausweise des Personals auf dem Firmengelände.
➢ Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen (Schutzkleidung, Verhalten, Lagerung von gefährlichen Stoffen usw.)
➢ Einhaltung der Parkordnung auf dem Firmengelände.
➢ Sonstige Veränderungen (Fußspuren, Schäden, Bewuchs auf Nachbargrundstücken, auffällige Personen im
Umfeld usw.).
➢ Kontrolle auf Gefahrenstellen.
➢ Abgestellte Gegenstände (Koffer, Taschen, Paketen usw.).
➢ Verschmutzung der Außenseiten mit Plakaten, Graffiti o. ä.
➢ Verstellung der Zufahrten durch falsch geparkte Fahrzeuge.
➢ Entsprechend der Schutzziele und Einzelaufgaben ergeben sich unterschiedliche Kontrollschwerpunkte. Je nach
Gefährdungslage oder Wünschen des Auftraggebers können Kontrollen im Rahmen von regelmäßigen
Kontrollgängen und / oder durch zeitlich nicht festgelegte Stichprobenkontrollen durchgeführt werden.